Revierhegemeister
RHM-Fortbildung des BDJV
Mit Passion und Herzblut...
...ihre Freizeit der Hege unseres Wildes und dem Erhalt unserer Natur widmen?
Ehrensache!
Die Ausbildung zum Revierhegemeister setzt grundsätzlich die Ausbildung zum Jagdaufseher nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften voraus; der nach erfolgreicher Ausbildung verliehene Titel "Revierhegemeister" ist ein verbandseigener Ehrentitel, der auf die besondere fachliche Qualifikation seines Trägers hinweist. Ansprechpartner sind die Landesverbände, die für das jeweilige Bundesland die Ausbildung zum Revierhegemeister anbieten.
Die RHM-Fortbildung
Der Revierhegemeister findet sein Einsatzgebiet in Revieren, in denen aufgrund der Struktur eine überdurchschnittliche fachliche Kompetenz eines Jagdaufsehers vom Pächter gewünscht wird.
Zusätzlich wird er in der ehrenamtlichen Aus- und Weiterbildung von Jägern und Jagdaufsehern gebraucht.
Ausrichtung des BDJV als Bundesvertretung der Jagdaufseher.
Die Jagdaufseherausbildung in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Voraussetzungen der amtlichen Bestätigung sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Teils ist eine staatliche Prüfung vorgesehen, teilweise reicht die Teilnahme an einem anerkannten Jagdaufseherlehrgang, teilweise wird keine besondere Qualifikation verlangt.
Diesem Mißstand versucht der BDJV entgegenzuwirken, indem sich seine Mitgliedsverbände auf einen über die landesrechtlichen Vorschriften hinausgehenden Qualitätsstandard für die Ausbildung des zum Jagdschutz berechtigten Personenkreises geeinigt haben. Dieser verbandseigenen Qualifikation haben die Mitgliedsverbände des BDJV den Namen "Revierhegemeister" gegeben.Ausrichtung des BDJV als Bundesvertretung der Jagdaufseher.
Der modular aufgebaute Lehrgang umfasst zehn Module, die als Blockseminare (an Wochenenden) und/oder Tagesseminare von den Mitgliedsverbänden des BDJV angeboten und einzeln gebucht werden können. Die Lerninhalte der Module sind auf Bundes- und Landesebene, mit Ausnahme des Moduls "Jagdrecht", einheitlich.
Zugangsvoraussetzungen:
- Jagdpachtfähigkeit und Besitz eines gültigen Jagdscheines.
- Abgeschlossene Ausbildung zum Jagdaufseher entsprechend den Landesbedingungen.
- Mitglied eines dem BDJV angeschlossenen Verbandes.
- Teilnahme an einem Lehrgang für Fangjagd.
- Teilnahme an einem Lehrgang für Wildbrethygiene.
- Besitz eines "Kettensägenscheines".
- Abgeschlossene Ausbildung zum Jagdaufseher entsprechend den Landesbedingungen.
- Mitglied eines dem BDJV angeschlossenen Verbandes.
- Teilnahme an einem Lehrgang für Fangjagd.
- Teilnahme an einem Lehrgang für Wildbrethygiene.
- Besitz eines "Kettensägenscheines".